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Wichtiges zum Grundbuchauszug: Das sollten Sie wissen

Was genau ist das Grundbuch?

Was genau ist das Grundbuch? – Bildquelle: iStock.com/Yok_Piyapong

Beim Grundbuchauszug handelt es sich um eine Kopie des jeweiligen Grundbuchblattes für ein Grundstück. Die Führung eines solchen Grundbuchblattes ist in Deutschland für jede Liegenschaft verpflichtend, unabhängig davon, ob sie bebaut ist oder nicht. Dafür zuständig sind die Grundbuchämter, die wiederum einem Amtsgericht zugeordnet sind.

In bestimmten Situationen kann es erforderlich werden, dass Sie einen Grundbuchauszug benötigen, etwa wenn Sie eine Immobilie bzw. ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchten, wenn Sie ein Haus geerbt haben oder wenn Sie wissen möchten, ob der Vermieter Ihrer Wohnung auch wirklich der Eigentümer ist.

Was genau ist das Grundbuch?

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass der Begriff eigentlich im Plural stehen müsste. Denn in der gesamten Bundesrepublik gibt es sehr viele Grundbücher, die jeweils die Grundstücke eines amtlich festgelegten Gemeindebezirks umfassen. In Großstädten gibt es häufig mehrere Gemeindebezirke und somit auch mehrere Grundbuchämter.

Zwar ist das Grundbuch ein öffentliches Register, trotzdem darf nicht jede Person einen Auszug beantragen, sondern nur, wer laut § 12 Abs. 1 Grundbuchordnung (GBO) ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Zu diesem Personenkreis gehören neben dem Eigentümer Erben und Erbengemeinschaften, potenzielle Käufer, Makler sowie finanzierende Kreditinstitute, Gerichte, Notare und Vermessungsingenieure.

Welche Angaben enthält das Grundbuch?

Das Grundbuchblatt enthält sämtliche wichtigen Informationen über Rechte und Belastungen des jeweiligen Anwesens. Dazu zählen:

  • der Name des Eigentümers bzw. die Eigentumsverhältnisse
  • eventuell vorhandene Grundschulden und Hypotheken
  • Nießbrauch- und Grundpfandrechte
  • Wohn- und Vorkaufsrecht

Die Angaben verteilen sich im Grundbuchblatt auf mehrere Abschnitte. Die Aufschrift oder das Deckblatt enthält die Bezeichnung des zuständigen Amtsgerichts, den Band und den Namen des Grundbuchbezirks sowie die laufende Nummer. Diese Daten müssen Sie kennen, wenn Sie einen Grundbuchauszug beantragen wollen.

Den zweiten Teil bildet das Bestandsverzeichnis. Hier sind die Gemarkung und die Flur, die Lage, Größe, Nutzungsart und eingetragene Rechte festgehalten. Im Anschluss steht die Abteilung I mit Angaben zum Eigentümer und zu Änderungen der Eigentumsverhältnisse (Verkauf, Erbschaft, Auflassung oder Zwangsversteigerung).

Abteilung II führt Lasten und Beschränkungen auf. Als potenzieller Käufer sollten Sie diesen Abschnitt besonders beachten, denn er enthält bezüglich der Lasten Informationen zu Reallasten, Nießbrauch, Vorkaufs- und Erbbaurechten sowie zu Wohn- und Nutzungsrechten. Unter Beschränkungen finden Sie Vermerke über Insolvenzen, Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen, Sanierungen und Testamentsvollstreckungen.

Abteilung III schließlich fasst alle Grundpfandrechte zusammen wie Grundschulden, Hypotheken, Pfandrechte oder Rentenschulden. Neben Banken, Kreditgebern und Gläubigern ist dieser Teil auch für Käufer wichtig.

Wann wird ein Grundbuchauszug benötigt?

Die wichtigsten Anlässe, um einen Grundbuchauszug anzufordern, sind der Kauf und Verkauf einer Immobilie, die Finanzierung per Kreditaufnahme sowie Erbschaften und Rechtsstreitigkeiten. Wird eine Immobilie verkauft, ist die Vorlage beim Notartermin sogar gesetzlich vorgeschrieben, um eine sichere und reibungslose Kaufabwicklung zu ermöglichen. Ein solcher Auszug muss zudem beglaubigt sein. Falls Sie lediglich wissen möchten, ob Ihr Vermieter Eigentümer des Hauses oder der Wohnung ist, genügt auch eine unbeglaubigte Kopie.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung vorzuweisen?

Sie benötigen zunächst die Nummer des Grundbuchbandes und des Grundbuchblattes, eventuell auch noch die Nummer des Flurstücks. Weiterhin müssen Sie Ihre persönlichen Daten bestätigen (Personalausweis) und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

Wie kann ein Grundbuchauszug beantragt werden?

Sie können persönlich beim Grundbuchamt vorsprechen, einen schriftlichen Antrag stellen, Ihren Notar damit beauftragen oder den Antrag über die Landesportale der Grundbuchämter online einreichen. Wenn Sie einen Kauf oder Verkauf mit einem kompetenten Immobilienexperten abwickeln oder Ihnen bestimmte Punkte unverständlich sind, bitten Sie diesen um Unterstützung. Er kann Ihnen die Beantragung auch vollständig abnehmen.

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