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Was Sie unbedingt beim Energieausweis beachten sollten

Was steht im Energieausweis?

Was steht im Energieausweis? – Bildquelle: iStock.com/ridvan_celik

Wie sparsam ist Ihre Immobilie? Eine berechtigte Frage, die sich dank eines Energieausweises schnell und einfach beantworten lässt.

Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Dank des Energieausweises sehen Sie, ob eine Immobilie viel oder wenig Heizenergie verbraucht. Angegeben wird dies in Form einer farbigen Skala sowie durch die sogenannten Energieeffizienzklassen. Ähnlich wie bei Elektrogeräten, beispielsweise Kühlschränken oder Waschmaschinen, wird die Energieeffizienz mithilfe der Farben Rot und Grün sowie durch Buchstaben (A+ bis H) verdeutlicht. Dank dieser farblichen und leicht verständlichen Einteilung ist ein schneller, bundesweiter Vergleich verschiedener Immobilien möglich. Perfekt für Mieter: innen, Pächter: innen und Kaufinteressent: innen, die sich einen Überblick über den Verbrauch eines Objektes verschaffen wollen. Gleichzeitig bietet der Energieausweis Eigentümer: innen konkrete Hinweise und Vorschläge für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Bedarfs- und Verbrauchsausweis sind jeweils für zehn Jahre gültig, basieren aber auf unterschiedlichen Daten:

  • Beim Verbrauchsausweis dienen die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre als Grundlage. Diese hängen stark vom individuellen Heizverhalten sowie Wasserverbrauch der Bewohner: innen einer Immobilie ab. Entsprechend finden Witterungs- und Klimabedingungen hier ebenfalls Berücksichtigung.
  • Beim Bedarfsausweis hingegen bewertet ein objektiver Energieberater beziehungsweise Sachverständiger die durchschnittliche Energiemenge des jeweiligen Gebäudes. Dafür wird unter anderem der Zustand der Bausubstanz, des Dachs und der Heizungsanlage beurteilt. Diese Beurteilung erfolgt vor Ort.

Gesetzliche Grundlage

Alle Vorgaben, Verpflichtungen und Regelungen zum Energieausweis sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgehalten. So ist der Energieausweis zum Beispiel Pflicht, sollten Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Dies gilt selbst dann, wenn Sie lediglich eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus verkaufen möchten. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen. Sollte die Nutzfläche Ihrer Immobilie kleiner als 50 m² betragen oder es sich um ein Ferienhaus handeln, benötigen Sie keinen Energieausweis. Das Gleiche gilt bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen sowie Immobilien mit besonderer Nutzung wie zum Beispiel Ställen.

Als Eigentümer:in haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einem Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Im Vergleich zum Bedarfsausweis fallen die Kosten für den Verbrauchsausweis grundsätzlich geringer aus. Eine Vor-Ort-Besichtigung ist meist nicht notwendig, sodass Sie mit ungefähren Kosten von 100 Euro rechnen können. Beantragt werden kann der Verbrauchsausweis unter anderem bei Ihrem Energieversorger.

Beachten Sie aber: Seit dem 1. Mai 2021 sind laut GEG sowohl im Energiebedarfsausweis als auch im Energieverbrauchsausweis detaillierte Angaben zu den CO₂-Emissionen eines Gebäudes vorgeschrieben. Sollten Sie einen Verbrauchsausweis beantragen wollen, müssen Sie geeignete Fotos vorlegen, die den energetischen Zustand Ihrer Immobilie sichtbar machen. Alternativ wird ebenfalls eine Vor-Ort-Besichtigung vereinbart. Zudem sind Sie als Eigentümer:in für die Richtigkeit Ihrer Daten verantwortlich. Bei falschen Angaben drohen Bußgelder sowie Abmahnungen.

Sollten Sie einen Bedarfsausweis wünschen beziehungsweise benötigen, sollten Sie sich auf Ausgaben in Höhe von mindestens 400 Euro einstellen. Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend, wenn es sich bei der Immobilie um einen Neubau oder um ein Mehrfamilienhaus mit weniger als fünf Wohneinheiten handelt, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Bei mehreren Eigentümern müssen die Kosten von der gesamten Eigentümergemeinschaft getragen werden. Ebenfalls verpflichtend ist der Bedarfsausweis, sollten Sie die Fassade Ihres Gebäudes nachträglich dämmen oder erneuern möchten. Im zweiten Fall muss die Erneuerung mehr als 10 Prozent der Gesamtfläche der Fassade betreffen.

Ihre Pflichten beim Immobilienverkauf

Sollten Sie eine Wohnung, ein Haus oder eine andere Immobilie verkaufen wollen, gilt eine Energieausweis-Pflicht. Das bedeutet, dass Sie potenziellen Käufer:innen oder Mieter:innen ungefragt den Energieausweis Ihrer Immobilie während des ersten Besichtigungstermin vorlegen beziehungsweise an geeigneter Stelle zur freien Einsicht zugänglich machen müssen. Ansonsten droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. In Ihrem Exposé sowie in etwaigen kommerziellen Anzeigen müssen zudem die folgenden Aspekte unbedingt genannt werden:

  • Art des Energieausweises: bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert;
  • Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude in Kilowattstunden pro Quadratmeter;
  • die wesentlichen Energieträger des Gebäudes;
  • Baujahr der Immobilie;
  • die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse (A+ bis H). Dies gilt nur, falls der Energieausweis nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde.

Haben Sie Fragen rund um den Energieausweis oder wünschen Sie Unterstützung bei der Beantragung dieses? Sprechen Sie uns gerne an. Die Ausstellung des Energieausweises ist in unserem Service-Paket enthalten, sodass eine rechtssichere Übergabe der Immobilie stattfinden kann.

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