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Die Grundsteuerreform ist da – das gibt es zu beachten

Wer sich mit der Grundsteuer vor Abgabe genauer auseinandersetzt, der dürfte ordentlich Geld sparen.

Wer sich mit der Grundsteuer vor Abgabe genauer auseinandersetzt, der dürfte ordentlich Geld sparen.

2022 ändert sich die Grundsteuer. Ein Thema, das sowohl für Eigentümer:innen als auch Mieter:innen wichtig ist. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Grundsteuer – was ist das?

In Deutschland wird auf jedes Grundstück Steuer erhoben, die sogenannte Grundsteuer. Diese wird in der Regel von den Eigentümer:innen gezahlt, wobei Hausbesitzer:innen die Grundsteuer auf eventuelle Mieter:innen umlegen können.

Die Grundsteuer ist abhängig von unter anderem

  • der Art des Grundstücks
  • der Nutzung
  • seinem Wert
  • der Region

Warum ändert sich die Grundsteuer?

Anhand dieser Daten wird die Grundsteuer für jedes Grundstück individuell berechnet. Allerdings sind die Werte, auf denen die Berechnungen bisher basierten, mittlerweile veraltet. In den alten Bundesländern wurden bisher Daten aus dem Jahr 1964 zur Berechnung der Grundsteuer verwendet, in den neuen sogar aus dem Jahr 1934. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Steuern für die insgesamt über 36 Millionen Grundstücke in Deutschland nun neu bewertet werden. Die Folge: Die Grundsteuer wird teurer, insbesondere in Ballungszentren.

Grundsteuer – wichtige Daten für die Steuererklärung

Die Grundsteuererklärung kann seit dem 1. Juli 2022 eingereicht werden. Die Frist endet am 31. Oktober 2022. Diese sollten Sie unbedingt einhalten, denn sonst drohen unter Umständen Bußen von bis zu 25.000 Euro. Die zu zahlenden Beträge werden sich allerdings erst ab dem 01. Januar 2025 ändern, da die Finanzämter Zeit brauchen, um alle Erklärungen zu sichten und zu bearbeiten.

Berechnung der Grundstücke

Folgende Informationen sind für die Steuererklärung wichtig:

  • Adresse und Lage des Grundstücks
  • Größe
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnisse
  • Wohnfläche des Objektes
  • Bodenrichtwert
  • Baujahr und Jahr einer eventuellen Kernsanierung

Weiterhin gibt es bei der Einteilung der Grundstücke eine neue Berechnungsgrundlage. Bisher wurden die Grundstücke nach Agrar (Kategorie A) sowie baulich/bebaut (Kategorie B) eingeteilt. Neu ist die Einführung der Kategorie C für baureife, aber unbebaute Grundstücke. Diese Kategorie soll besonders hoch besteuert werden, um künftig Druck auf beispielsweise Grundstückspekulanten auszuüben.

Steuern sparen mit diesen Tipps

Es gibt einige Punkte, die Sie bei der Steuererklärung berücksichtigen können, um Steuern zu sparen. Generell gilt: Je weniger Fläche Sie angeben müssen, desto weniger Grundsteuer muss gezahlt werden. Hier einige Tipps, wie Sie Quadratmeter und Kosten sparen können.

Wohnfläche versus Nutzfläche

Das Finanzamt unterscheidet generell zwischen Wohnfläche und Nutzfläche. So müssen Sie bestimmte Räume in der Steuererklärung nicht berücksichtigen. Zu diesen zählen:

  • Kellerräume
  • Waschküchen
  • Heizungsräume
  • Garagen
  • Dachböden
  • Treppen mit mehr als drei Stufen

Hinzukommt, dass sich bei der Angabe der Wohnräume einige Besonderheiten ergeben:

  • Flächen unter Dachschrägen müssen nur zur Hälfte berücksichtigt werden. Das Gleiche gilt bei Räumen, die weniger als 2 Meter hoch
  • Die Flächen von Schwimmbädern und ungeheizten Wintergärten werden ebenfalls lediglich zur Hälfte
  • Balkone, Terrassen und Loggien werden zu einem Viertel berücksichtigt.

Kernsanierung

Sanierungsmaßnahmen steigern den Wert einer Immobilie natürlich ungemein. Eigentümer:innen, die in eine umfassende Modernisierung oder Sanierung investiert haben, müssen sich aber dennoch keine Sorgen machen. Für das Finanzamt ist nur dann eine Kernsanierung gegeben, wenn Sie alle der folgenden Neuerungen durchgeführt haben:

  • Dach inkl. Dämmung
  • Fassade inkl. Dämmung
  • Fenster und Türen
  • Innenausbau
  • Fußböden
  • Bäder
  • Heizungsanlage
  • Sanitär- und Elektroinstallationen

Selbst wenn Sie Ihre Immobilie also auf Vordermann gebracht haben, müssen Sie hier nicht mit Mehrkosten rechnen. Lediglich bei Denkmal geschützten Objekten sowie anderen baurechtlichen Einschränkungen reichen schon kleinere Maßnahmen aus, um als kernsaniert zu gelten. Hier ist die Einschätzung von Expert:innen zu empfehlen, die Ihnen weitere Auskünfte geben können.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert – der durchschnittliche Grundstückwert Ihrer Immobilie – erhalten Sie bei Ihrem lokalen Finanzamt. Eine Übersicht der zuständigen Finanzämter erhalten Sie auf www.bodenrichtwerte-boris.de. Die Daten auf Boris-D, dem Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland, sind nicht für die Grundsteuererklärung gedacht.

Grundsteuererklärung einreichen

Eingereicht werden kann die Grundsteuererklärung ausschließlich elektronisch. Beispielsweise über ELSTER, dem Online-Finanzportal. Auf dem Portal selbst finden Sie weitere Informationen zur Grundsteuer. Alternativ können Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen oder Ihre Erklärung mithilfe von zertifizierten Programmen und Dienstleistern erstellen.

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